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Fahrerflucht: Was tun, wenn eine Strafanzeige droht? Rechtsanwalt im Strafrecht erklärt

20. Dezember 2024

Fahrerflucht, juristisch „unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ (§ 142 StGB), kann gravierende Folgen haben. Auch bei kleineren Parkremplern drohen erhebliche Strafen, bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis. Es ist daher wichtig, genau zu wissen, was im Falle einer Fahrerflucht zu tun ist und wie man sich am besten verteidigen kann.

Was gilt als Fahrerflucht?

Fahrerflucht begeht, wer nach einem Unfall den Unfallort verlässt, ohne den Geschädigten oder die Polizei zu informieren. Dies gilt auch für Unfälle mit geringfügigen Sachschäden. Selbst das bloße Entfernen um wenige Meter vom Unfallort kann als Fahrerflucht gelten, wenn die Personalien nicht hinterlassen wurden.

 

Beteiligt ist nicht nur der direkte Unfallverursacher, sondern auch Beifahrer oder Fahrzeughalter, wenn sie zum Unfallgeschehen beigetragen haben.

Welche Strafen drohen bei Fahrerflucht?

Je nach Schwere des Unfalls und den Folgen, die durch die Fahrerflucht entstehen, reicht das Strafmaß von einer Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe. Häufig wird zusätzlich ein Fahrverbot von ein bis sechs Monaten verhängt. Ab einem Schaden von etwa 1.300 Euro kann auch der Führerschein entzogen werden, und es droht eine Sperrfrist von bis zu fünf Jahren für die Wiedererteilung.

Wie sollte ich mich bei einem Fahrerflucht-Vorwurf verhalten?

Wenn Ihnen Fahrerflucht vorgeworfen wird, ist es entscheidend, Ruhe zu bewahren und sich anwaltlich beraten zu lassen. Folgende Punkte sind wichtig:

 

  • Schweigen: Geben Sie keine vorschnellen Aussagen gegenüber der Polizei ab, sondern nennen Sie lediglich Ihre Personalien.
  • Akteneinsicht: Lassen Sie durch Ihren Anwalt Akteneinsicht beantragen. So können die Beweise gesichtet und eine Verteidigungsstrategie entwickelt werden.
  • Zeugenfragebogen: Wenn Sie einen Zeugenfragebogen erhalten, sollten Sie diesen nicht ohne rechtlichen Rat ausfüllen. Hier kann es sinnvoll sein, nicht direkt zu antworten.

Wie kann sich der Führerschein retten lassen?

Mit einer guten Verteidigungsstrategie kann in vielen Fällen der Führerschein erhalten bleiben. Oft wird versucht, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage (§ 153a StPO) einzustellen. Dies bietet den Vorteil, dass keine Verurteilung erfolgt und somit auch keine Punkte in Flensburg eingetragen werden.

 

Besonders bei unklaren Beweislagen – etwa wenn der Unfall nicht bemerkt wurde – kann ein Sachverständigengutachten helfen, nachzuweisen, dass der Unfall nicht hör- oder spürbar war. Auch das schnelle Nachmelden des Unfalls kann in manchen Fällen eine mildere Strafe zur Folge haben.

Kann Fahrerflucht nachträglich gemeldet werden?

Ja, in bestimmten Fällen ist es möglich, Fahrerflucht nachträglich anzuzeigen. Bei Unfällen, die außerhalb des fließenden Verkehrs mit geringen Sachschäden passiert sind (z.B. Parkrempler), kann innerhalb von 24 Stunden eine Selbstanzeige erfolgen. Dies mildert die Strafe oder führt sogar zu einem Absehen von der Bestrafung.

 

Fazit

Fahrerflucht ist ein ernstzunehmender Vorwurf, der weitreichende rechtliche und finanzielle Folgen haben kann. Es ist daher ratsam, frühzeitig einen Anwalt einzuschalten, um die bestmögliche Verteidigung sicherzustellen.

 

Rechtsanwalt Schöllhorn-Gaar Albrecht in Landshut steht Ihnen bei Fragen rund um das Strafrecht, insbesondere bei Vorwürfen der Fahrerflucht, kompetent zur Seite. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung!

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