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Haftung bei Reitunfällen: Was Pferdebesitzer zum Pferderecht wissen müssen

22. Oktober 2024

Reitunfälle sind keine Seltenheit, und oft stellt sich die Frage: Wer haftet in solchen Fällen? Die rechtlichen Bestimmungen sind für viele Pferdehalter und Reiter undurchsichtig, weshalb es wichtig ist, die grundlegenden Regelungen zur Haftung zu kennen.

Wer haftet, wenn der Reiter vom Pferd fällt?

Grundsätzlich haftet ein Reiter, wenn er durch eigenes Verschulden vom Pferd stürzt. In diesem Fall tragen in der Regel seine Versicherungen, wie die Unfall- oder Krankenversicherung, die Kosten für die Behandlung.

 

Anders sieht es aus, wenn der Sturz durch Dritte verursacht wurde, etwa durch einen laut hupenden Autofahrer oder einen unangeleinten Hund. In diesen Fällen haftet der Verursacher des Vorfalls. Es kann zudem ein Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen. Allerdings ist es nicht immer eindeutig, wer Schuld trägt, besonders wenn das eigene Pferd scheut und der Reiter eine Mitschuld an seinen Verletzungen trägt.

 

Was versteht man unter der Tierhalterhaftung?

Die sogenannte Tierhalterhaftung ist in § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verankert und besagt, dass der Halter eines Tieres für Schäden haftet, die dieses Tier verursacht. Es handelt sich dabei um eine verschuldensunabhängige Haftung. Das bedeutet, dass der Pferdehalter für Schäden haftet, die das Pferd verursacht – unabhängig davon, ob er selbst schuldhaft gehandelt hat.

 

Allerdings gilt die Haftung nur, wenn der Schaden durch eine „typische Tiergefahr“ entstanden ist, also ein unberechenbares Verhalten des Pferdes (z.B. ein plötzlicher Scheuen). Wenn das Pferd unter der Kontrolle eines Reiters steht, entfällt in der Regel die Haftung des Halters.

Wann gilt die Tierhalterhaftung nicht?

Es gibt Ausnahmen von der Tierhalterhaftung, beispielsweise bei sogenannten Nutztieren. Nutztierhalter können sich von der Haftung befreien, wenn sie nachweisen können, dass sie alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen getroffen haben. Diese Regelung gilt oft für Zucht- oder Reitschulpferde, während private Pferde in der Regel als Luxustiere betrachtet werden und die Halter uneingeschränkt haften.

Haftung bei Reitbeteiligungen und Probereiten

Eine besondere Situation ergibt sich bei Reitbeteiligungen. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg haftet der Pferdehalter auch für Unfälle, die eine Reitbeteiligung erleidet. Selbst wenn die Reitbeteiligung das Pferd regelmäßig reitet und betreut, bleibt der Eigentümer in der Verantwortung.

 

Auch beim Probereiten haftet der Pferdehalter, selbst wenn der Reiter das Pferd im eigenen Interesse ausprobiert. Sollte es zu einem Unfall kommen, greift hier ebenfalls die Tierhalterhaftung.

Reitschulen und Haftung bei Reitunfällen

Reitschulen haften nicht immer nach der Tierhalterhaftung, sondern oft wegen der Verletzung von Sorgfaltspflichten. Reitlehrer müssen insbesondere bei Anfängern besondere Vorsichtsmaßnahmen treffen, um Unfälle zu verhindern. Andernfalls kann es zu einer Haftung der Reitschule kommen, wie ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz zeigt.

Versicherungsschutz bei Reitunfällen

Ein umfassender Versicherungsschutz ist für Pferdehalter und Reiter unerlässlich. Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung deckt Schadensersatzansprüche ab, während spezielle Reiterunfallversicherungen den Reiter selbst schützen. Auch eine Rechtsschutzversicherung für Pferdehalter kann sinnvoll sein, um im Streitfall rechtlich abgesichert zu sein.

Fazit

Pferdehalter sollten sich ihrer Haftung bewusst sein und entsprechende Versicherungen abschließen, um im Schadensfall abgesichert zu sein. Ebenso ist es ratsam, bei Reitbeteiligungen klare Absprachen zu treffen und Reitschüler ausreichend über Sicherheitsmaßnahmen aufzuklären. Bei komplexen Haftungsfragen und rechtlichen Unsicherheiten ist es ratsam, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen.

 

Wenn Sie Fragen rund um die Haftung bei Reitunfällen haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, steht Ihnen die Kanzlei Schöllhorn-Gaar Albrecht Rechtsanwalt in Landshut zur Seite. Wir bieten umfassende Beratung im Pferderecht und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Erstberatung!

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