Rechtsanwalt für Pferderecht und Reitsportrecht in Landshut
Albrecht Schöllhorn-Gaar
Ein besonderer inhaltlicher Schwerpunkt der Beratungs- und Dienstleistungstätigkeit von Rechtsanwalt Albrecht Schöllhorn-Gaar aus Landshut bildet das Reitsport- und Pferderecht. Das Pferderecht ist leider kein Begriff, der gesetzlich festgelegt wäre. Pferderecht beinhaltet verschiedene rechtliche Bereiche, unter anderem die Tierhalter- und die Tierarzthaftung sowie das Pferdekaufrecht.
Rechtsanwalt Albrecht Schöllhorn-Gaar aus Landshut ist selbst aktiver Reiter und Pferdehalter. Er hat sich nachhaltig mit Rechtsproblemen rund ums Pferd und somit mit dem Pferderecht beschäftigt. Er ist Experte für alle rechtlichen Anliegen, die den Reitsport und die Pferdehaltung betreffen, und er bietet jederzeit kompetente anwaltliche Hilfe bei allen rechtlichen Fragestellungen: Besitzer, Käufer und Verkäufer von Pferden, Mitglieder von Reitvereinen, Nutzer von Reitställen und Angehörige von Berufsgruppen, welche typischerweise häufig mit Pferden zu tun haben, sind bei ihm bestens aufgehoben.
Seine fundierte Erfahrung stammt unter anderem aus seiner langjährigen Tätigkeit als erster Vorsitzender des Reit- und Fahrvereins e.V. Landshut, bzw. der Turniergemeinschaft der Reitvereine der Stadt und des Landkreises Landshut.
Das Pferderecht ist komplex. Es umfasst eine große Zahl gesetzlicher Regelungen aus verschiedenen Rechtsbereichen.
Rechtsanwalt Albrecht Schöllhorn-Gaar aus Landshut berät und vertritt seine Mandanten umfassend und kompetent bei folgenden Themen:
- Reitunfälle und Tierhalterhaftpflicht
- Tierhalterhaftung
- Tierversicherungsrecht
- Vertragsgestaltung
- Pferdekaufverträge und Haftungsausschlüsse (Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen)
- Beritt-, Einstell-, Leasing-, Kauf- und Pachtverträge
- Schadensereignisse an denen Pferde oder Tiere beteiligt waren (z. B. Reit- und Weideunfälle, Haftung bei Reitbeteiligungen)
- Schutzverträge
- Tierarzt- und Hufschmiedhaftung
- Vereins-, Verbands- und Dopingrecht
- Beratung von pferdehaltenden Betrieben und Reitlehrern
- Pferdesportrecht