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Strafrecht: Was tun bei einer Vorladung zur Polizei?

02. Oktober 2025

Eine Vorladung von der Polizei zu erhalten, kann ein echter Schock sein – selbst wenn man glaubt, nichts falsch gemacht zu haben. Plötzlich tauchen Fragen auf: Muss ich überhaupt hingehen? Sollte ich aussagen? Und was passiert, wenn ich schweige? Ob als Beschuldigter oder Zeuge – wer in eine strafrechtliche Ermittlung gerät, sollte kühlen Kopf bewahren und wissen, wie man sich richtig verhält.

Wenn Sie als Beschuldigter vorgeladen werden

Wer als Beschuldigter eine Vorladung zur Polizei bekommt, steht schnell unter Druck. Viele denken, sie könnten durch eine ehrliche Aussage die Sache schnell klären. Doch in der Realität ist das oft ein Trugschluss. Eine unüberlegte Bemerkung, ein falsches Wort zur falschen Zeit – und schon wird aus einer Vorladung ein Strafverfahren.

Daher gilt: Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen. Und dieses Recht sollten Sie unbedingt nutzen – zumindest solange, bis Sie mit einem Anwalt gesprochen haben. Denn Sie sind nicht verpflichtet, zu einer polizeilichen Vernehmung zu erscheinen. Schweigen ist in diesem Fall keine Schwäche, sondern ein kluger Schutz.

Wenn Sie als Zeuge geladen sind

Auch als Zeuge ist die Situation nicht immer einfach. Zwar klingt es harmloser, aber rechtlich kommt es auf die Art der Vorladung an. Wird die Einladung von der Polizei ausgesprochen, besteht in der Regel keine Pflicht, zu erscheinen oder auszusagen. Erst bei einer richterlichen oder staatsanwaltschaftlichen Ladung müssen Sie aussagen – außer, es greift ein Zeugnisverweigerungsrecht.

Gerade wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Aussage rechtlich problematisch sein könnte oder Sie in eine schwierige Lage bringen könnte, ist es sinnvoll, frühzeitig juristischen Rat einzuholen.

Wann ist anwaltlicher Beistand nötig?

Die Antwort ist einfach: Immer dann, wenn Sie nicht genau wissen, was Ihre Rechte sind. Ein Strafverteidiger kann nicht nur Akteneinsicht beantragen, sondern auch Ihre Interessen gegenüber der Polizei vertreten und gegebenenfalls eine Verteidigungsstrategie aufbauen – bevor Sie sich durch eine voreilige Aussage selbst schaden.

Fazit

Eine Vorladung zur Polizei bringt viele Unsicherheiten mit sich – ob als Beschuldigter oder Zeuge. Doch gerade in diesen Momenten ist es entscheidend, die eigenen Rechte zu kennen und keine überstürzten Entscheidungen zu treffen. Aussagen, die unter Druck gemacht werden, lassen sich später nicht so leicht korrigieren – und können im schlimmsten Fall den Verlauf eines Strafverfahrens negativ beeinflussen.

Deshalb lautet die wichtigste Regel: Bewahren Sie Ruhe. Sie sind nicht verpflichtet, sofort zu reagieren oder eine Aussage zu machen. Nehmen Sie sich die Zeit, sich anwaltlich beraten zu lassen und die nächsten Schritte wohlüberlegt zu gehen. Ein erfahrener Strafverteidiger kann Ihre Situation realistisch einschätzen, Akteneinsicht beantragen und gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Strategie entwickeln.

Rechtsanwalt Schöllhorn-Gaar in Landshut steht Ihnen in allen strafrechtlichen Fragen kompetent und diskret zur Seite – damit Ihre Rechte gewahrt bleiben und Sie mit klarem Kopf durch schwierige Situationen gehen.

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