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Rechtsanwalt Schöllhorn-Gaar in Landshut

Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Landshut

Albrecht Schöllhorn-Gaar

Im Verkehrsrecht und bei der Schadensregulierung sind Schadensersatz und Schmerzensgeld oft zulässig und gerechtfertigt. Damit Betroffene zu ihrem guten Recht kommen, ist in der Regel eine kompetente anwaltliche Vertretung nötig. Ohne sie erfolgt selten eine adäquate Schadensregulierung und Schmerzensgeldzahlung! Rechtsanwalt Albrecht Schöllhorn-Gaar aus Landshut ist als versierter Experte in Sachen Verkehrsrecht und Schadensregulierung der zuverlässige und durchsetzungsstarke Rechtsbeistand für seine Mandanten.

Gerne übernimmt der Fachmann aus Landshut im Bereich Verkehrsrecht die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung seiner Mandanten im Rahmen der Geltendmachung der Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche. Für Rechtsanwalt Albrecht Schöllhorn-Gaar gilt: Wer in seinem Vermögen und/oder seiner Gesundheit geschädigt oder verletzt wird, hat ein Recht auf Entschädigung!

Verkehrsrecht und Schadensregulierung sind komplexe Themen. Auch deswegen ist es ratsam, als Geschädigter einen Fachmann an seiner Seite zu haben. Und man ist mit seinen berechtigten Forderungen nicht alleine. Denn es gilt, bürokratische Hürden zu nehmen und Regulierungsverzögerungen zu vermeiden, manchmal erschwert im Verkehrsrecht auch eine totale Leistungsverweigerung der Haftpflichtversicherer die Erfüllung der Ansprüche der Betroffenen. Rechtsanwalt Albrecht Schöllhorn-Gaar aus Landshut bewahrt hier stets einen kühlen Kopf und verhilft seinen Mandanten als versierter und erfahrener Rechtsbeistand zu ihrem Recht.

Im Bereich Verkehrsrecht übernimmt Rechtsanwalt Schöllhorn-Gaar folgende Leistungen:

  • Berechnung und Geltendmachung von Schadensersatzforderungen
  • Schmerzensgeld
  • Verdienstausfall
  • Behandlungskosten
  • Wohnungsumbau
  • Haushaltsführungsschaden
  • Unterhaltsschaden
  • Mehraufwendungen
  • Opferschutz durch Strafanzeige und Nebenklage
  • Adhäsion (Schadenersatz im Strafverfahren)
  • Opferentschädigung (OEG, OASG)
  • Regulierung und Vergleichsvereinbarungen gegenüber Haftpflichtversicherung
  • Vermittlung von Ansprechpartnern für die psychologische / seelische Betreuung und für Hilfen beim Neustart nach schweren Gesundheitsschädigungen
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